Gewünschte Wohnung
Wir vermieten nur Wohnungen in 91126 Schwabach (Bayern)
Aufgrund der aktuellen Preissituation für Wohnraum und Heiz- bzw. Betriebskosten ist in der Regel von 12 – 15 Euro pro Quadratmeter auszugehen.
Beispiel: 50m² entspricht 750 Euro Warmmiete. Ausnahme: Individuelle Minderungen bei gefördertem Wohnbau.
Invalid Input
Aufgrund dieses Antrages speichert die GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH die darin aufgeführten personenbezogenen Daten. Mit Stellung dieses Antrages erkläre(n) ich / wir mich / uns mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für diesen Zweck und ggf. zur Vorbereitung eines Mietvertrages einverstanden. Die Daten dienen der Vermittlung aus dem eigenen Bestand sowie der Vermittlung von Einheiten aus der Verwaltung für Dritte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie umfangreiche Rechte zu den verarbeiteten Daten; ausführliche Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, die als Aushang an unseren Beratungsplätzen, auf unserer Internetseite (https://www.gewobau-schwabach.de/datenschutz) und ggf. als Anlage zu Verträgen verfügbar ist.
Die Daten dienen der Vermittlung aus dem eigenen Bestand sowie der Vermittlung von Einheiten aus der Verwaltung für Dritte. Ich bin damit einverstanden, dass vorstehend gemachte Angaben zur Vermittlung einer Wohnung verwendet werden und ggf. die für den Mietvertrag und vorvertragliche Verhandlungen erforderlichen Daten übernommen werden. Soweit sich Änderungen zu diesem Angaben ergeben, werde ich die GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH unverzüglich darüber informieren. Im Zuge der Wohnungsvermittlung auf Basis dieses Vormerkbogens werden Daten für die gesamte Zeit der von Ihnen gewünschten Vormerkung verarbeitet; bei einer Beendigung der Wohnungsvormerkung werden die Vormerkdaten nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen.
Weitere Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, müssen zur Angabe der Daten ihr Einverständnis erklären, soweit sie nicht minderjährige Kinder der / des Antragsteller/s sind, für die sie / er die Erziehungsgewalt ausüben dürfen. Andere, nicht volljährige oder auf andere Art in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen sind durch eine nachgewiesene, bevollmächtigte Person oder Stelle zu vertreten.