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Aktuelles

Änderungen Kabelfernsehen: TV-Empfang

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung auf Grund einer Änderung der Betriebskostenverordnung spätestens zum 30.06.2024 endet.

Aus diesem Grund ändert sich zum 01.07.2024 die Versorgung mit Kabelfernsehen. Für den Zeitraum nach diesem Termin werden die Entgelte für das Kabelfernsehen nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung der GEWOBAU berücksichtigt. Die Kosten werden dann ab 01.07.2024 direkt zwischen Ihnen als unser Mieter und der Telekom abgerechnet.

Was heißt das für Sie?
Wenn Sie Ihr gewohntes Kabelfernsehen weiter nutzen wollen, müssen Sie, sofern noch nicht geschehen, einen eigenen Vertrag mit dem heutigen TV-Anbieter, der Telekom, abschließen. Das betrifft Sie auch dann, wenn Sie über Ihren TV-Anschluss Zusatzprodukte wie z.B. HDTV, Internet oder Pay-TV gebucht haben.


Wie geht es weiter?
Weitere Informationen und Hinweise wie Sie einen Vertrag mit der Telekom über lineares Kabelfernsehen abschließen können, erhalten Sie telefonisch unter der 0800 / 3301201 oder unter www.telekom.de/mietershop.

 
Sofern Sie künftig über einen anderen Anbieter oder über einen anderen Weg Fernsehen oder andere Dienste (VDSL, DVB-T, etc) buchen wollen, berücksichtigen Sie bitte, dass die Abrechnung der bisherigen TV-Versorgung über die Betriebskostenabrechnung zum 30.06.2024 endet und das bisherige TV-Signal, mit einer gewissen Übergangsfrist, nicht mehr dauerhaft zur Verfügung steht.


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