Häufig gestellte Fragen
Für Wohnungsinteressenten
Gerne können Sie sich über unser Onlineformular für eine Wohnung vormerken lassen. Aktuell freie Wohnungen finden Sie unter diesem Link. Hier finden Sie außerdem eine Aufstellung weiterer Wohnungsbaugesellschaften in Schwabach.
Hier finden Sie die Informationen über neue Bauprojekte der GEWOBAU Schwabach.
Ein Wohnberechtigungsschein ist ein, vom Bauamt Schwabach ausgestelltes Dokument.
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass Sie die Kriterien erfüllen, um in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung einziehen zu dürfen. Den Wohnberechtigungsschein können Sie beim Bauamt Schwabach (Telefonnummer 09122 860-513) beantragen.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich auf unser Angebot melden, egal, ob Interesse an der Wohnung besteht oder nicht.
Besteht Interesse, müssen Sie den Ergänzungsbogen ausgefüllt an uns zurücksenden, nur dann können wir Sie bei der Auswahl des Nachmieters berücksichtigen.
Für Mieter
Die entsprechenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie hier. Grundsätzlich erreichen Sie uns innerhalb der Geschäftszeiten auch unter der Telefonnummer 09122 9259-0.
Hier gelangen Sie direkt zu unserem Onlineformular für Reparatur- und Schadensmeldungen. Gerne können Sie uns auch innerhalb der Geschäftszeiten telefonisch erreichen.
Zuständige Handwerker finden Sie hier oder im Aushang Ihres Treppenhauses. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der normalen Geschäftszeiten die Mehrkosten nur übernommen werden können, wenn es sich um einen Notfall handelt, dessen Beseitigung sofort erfolgen muss, um Verletzung von Personen, Schäden an Ihrer Wohnung oder am Gebäude zu verhindern.
In besonderen Fällen außerhalb unserer Dienstzeit, wie z.B. bei Wasserrohrbrüchen, undichten Gasleitungen, totalem Stromausfall, Heizungsstörungen während der Heizperiode, Wasserrückstau im Hauptabfluss u.a., können Sie sich direkt an die zuständigen Fachfirmen wenden. Die Telefonnummern der Firmen finden Sie im Aushang im Treppenhaus Ihres Gebäudes.
In Notfällen bei denen Ihnen die aufgeführten Handwerksbetriebe nicht weiterhelfen können, steht Ihnen ein Mitarbeiter unseres Unternehmens bzw. der beauftragte Sicherheitsdienst zur Verfügung. Hier erfolgt eine Rufweiterleitung.
Notfallnummer Tel.: 09122 9259-59
Keine Notfälle sind zum Beispiel: Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose, eine laufende WC-Spülung usw.
Wir sind bemüht, Ihnen die Betriebskostenabrechnung immer baldmöglichst zukommen zu lassen. Diese kann allerdings immer erst nach Abschluss des Abrechnungsjahres und nach Erhalt aller erforderlichen Rechnungen erstellt werden.
Mieter, deren Mietverhältnis unterjährig endet, erhalten Ihre Abrechnung ebenfalls erst nach Ende des vollständigen Abrechnungszeitraumes.
Jährlich veröffentlichen wir unseren Betriebskostenspiegel und Heizkostenspiegel für Sie.
Bei Störungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner Telekom unter der Telefonnummer: 0800 3301201
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hier gelangen Sie direkt zum Abfallkalender der Stadt Schwabach.
Zu beachten sind die Allgemeine Hausordnung, sowie die Gemeinschaftliche Hausordnungstafel.
Bitte füllen Sie das Lärmprotokoll aus und melden Sie die Ruhestörungen dem zuständigen Ansprechpartner.
Grundsätzlich dürfen Sie Tiere in Ihrer Wohnung halten. Voraussetzung hierfür ist allerdings unsere schriftliche Genehmigung. Für Kleintiere wie Vögel, Hamster oder Zierfische benötigen Sie keine Genehmigung. Grundsätzlich untersagt ist die Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere. Den Antrag zur Tierhaltung finden Sie hier.