Gewünschte Garage, Stellplatz, Carport oder Mietergarten
Sind Sie bereits Mieter/in?
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Aufgrund dieses Antrages speichert die GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH die darin aufgeführten personenbezogenen Daten. Mit Stellung dieses Antrages erkläre(n) ich / wir mich / uns mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für diesen Zweck und ggf. zur Vorbereitung eines Mietvertrages einverstanden. Die Daten dienen der Vermittlung aus dem eigenen Bestand sowie der Vermittlung von Einheiten aus der Verwaltung für Dritte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie umfangreiche Rechte zu den verarbeiteten Daten; ausführliche Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, die als Aushang an unseren Beratungsplätzen, auf unserer Internetseite (https://www.gewobau-schwabach.de/datenschutz) und ggf. als Anlage zu Verträgen verfügbar ist.
Die Daten dienen der Vermittlung aus dem eigenen Bestand sowie der Vermittlung von Einheiten aus der Verwaltung für Dritte. Ich bin damit einverstanden, dass vorstehend gemachte Angaben zur Vermittlung einer Garage, eines Stellplatzes, eines Carports oder eines Mietergartens verwendet werden und ggf. die für den Mietvertrag und vorvertragliche Verhandlungen erforderlichen Daten übernommen werden. Soweit sich Änderungen zu diesem Angaben ergeben, werde ich die GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH unverzüglich darüber informieren. Im Zuge der Wohnungsvermittlung auf Basis dieses Vormerkbogens werden Daten für die gesamte Zeit der von Ihnen gewünschten Vormerkung verarbeitet; bei einer Beendigung der Wohnungsvormerkung werden die Vormerkdaten nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen.
Weitere Personen, die eine Garage, einen Stellplatz, ein Carport oder einen Mietergarten nutzen wollen, müssen zur Angabe der Daten ihr Einverständnis erklären, soweit sie nicht minderjährige Kinder der / des Antragsteller/s sind, für die sie / er die Erziehungsgewalt ausüben dürfen. Andere, nicht volljährige oder auf andere Art in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen sind durch eine nachgewiesene, bevollmächtigte Person oder Stelle zu vertreten.